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Umlagenprivilegierung für Wärmepumpenstrom
nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Bedeutung der Umlagenprivilegierung
Die sogenannte Umlagenprivilegierung ist im Energiefinanzierungsgesetz (§ 22 EnFG) verankert. Sie sieht vor, dass für Strom, der zum Betrieb von Wärmepumpen genutzt wird, bestimmte gesetzliche Umlagen reduziert werden können.
Für Sie heißt das konkret: Die Stromkosten für Ihre Wärmepumpe fallen niedriger aus. Dadurch wird das Heizen mit dieser klimafreundlichen Technologie zusätzlich wirtschaftlich attraktiver.
Betroffene Umlagen auf einen Blick
Für Wärmepumpenstrom, der nach § 22 EnFG privilegiert ist, entfallen folgende Umlagen vollständig – sie werden auf 0,00 Cent/kWh gesetzt:
- KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Offshore-Netzumlage
Im Jahr 2025 betrug der gemeinsame Anteil dieser beiden Umlagen 1,30 Cent/kWh brutto am Strompreis Ihrer Wärmepumpe.
Voraussetzungen für die Privilegierung
Damit Sie die Umlagenreduzierung in Anspruch nehmen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ihre Wärmepumpe wird elektrisch betrieben.
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Der Wärmepumpenstrom wird über einen eigenen, separaten Zählpunkt erfasst.
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Es bestehen keine offenen Rückforderungsforderungen aufgrund von EU-beihilferechtlichen Entscheidungen.
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Sie gelten nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß den Vorgaben des EnFG.*
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* Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt gemäß § 2 Nr. 20 EnFG ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Mitteilung der Europäische Kommission – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.07.2014).

Wichtiger Hinweis zur Beantragung
Netznutzer sollten die Reduzierung der Offshore-Netzumlage und der KWKG-Umlage auf 0,00 Cent/kWh für elektrische Wärmepumpen im Kalenderjahr 2025 rechtzeitig beantragen. Eine rückwirkende Anwendung für die Jahre 2023 und 2024 ist von der Bundesnetzagentur nicht vorgesehen.
§ 22 des Energiefinanzierungsgesetz ist bereits seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Die Umsetzung der Regelung war jedoch zunächst an eine beihilferechtliche Genehmigung gebunden.
Mit der Inkraftsetzung der „Energierechtsnovelle 2025 Strom“ am 23. Dezember 2025 entfiel dieser Genehmigungsvorbehalt. Seitdem können Netznutzer für den zukünftigen Bezug von Wärmepumpenstrom einen Antrag auf Privilegierung stellen.
So funktioniert die Anmeldung
Verwenden Sie das folgende Formular, um die Umlagenprivilegierung für Ihre Wärmepumpe zu beantragen.
Ihre Angaben werden von uns direkt an den zuständigen Netzbetreiber weitergeleitet. Sobald der Netzbetreiber die Reduzierung der Umlagen bestätigt und diese gegenüber uns nicht mehr berechnet, wird die Privilegierung in Ihrer Abrechnung berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis zur Frist
Damit Ihr Anspruch auf Umlagenprivilegierung wirksam wird, muss unsere Meldung jeweils spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres beim Netzbetreiber eingegangen sein.
Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular rechtzeitig zu.
Wenn das Formular nicht fristgerecht vorliegt, können wir die Reduzierung der Umlagen leider nicht oder nur teilweise berücksichtigen.
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die passenden Ansprechpartner: kundenservice@sw-holzminden.de

