Photovoltaik Contracting

FAQ`s = Fragen und Antworten

Wichtige Fragen und hilfreiche Antworten

Sie haben Fragen zu Ihrer Ver­sorgung? Wir haben für einige Fragen aus­führliche Ant­worten zu­sam­men­ge­stellt.
Schauen Sie mal – sicher können wir so schon das ein oder andere Problem lösen.

Alle Infos zum Thema Energiepreisbremsen

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat die Großhandelspreise für Energie in bis dato unbekannte Höhen steigen lassen. Im vergangenen Jahr lagen die Börsenpreise für Strom und Gas zwischenzeitlich mehr als zehnmal so hoch wie noch Anfang 2021. Diese Kostensteigerungen im Einkauf der Energie, schlagen sich mit Zeitverzögerung nun leider auch in den Preisen für Endkundinnen und Endkunden nieder. Um die Belastung der Haushalte und der Industrie zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme beschlossen.

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis bestimmt. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
• für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
• für Wärme 9,5 Cent/kWh und
• für Strom 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Tarif. Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.

Haushaltskunden sowie kleine Unternehmen müssen nicht aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten. Wir als Energieversorger setzen die Energiepreisbremse um und informieren Sie bis April über Ihre individuelle Entlastung und Ihren neuen persönlichen monatlichen Abschlag.

Sie erhalten spätestens bis April ein Informationsschreiben mit Ihrem neuen monatlichen Abschlag.

Die Erstellung der individuellen Abrechnungen und Preisanpassungsschreiben für unsere Kundinnen und Kunden läuft automatisiert ab. Aufgrund der Energiepreisbremsen müssen diese automatisierten Prozesse nun komplett umprogrammiert werden. Dies ist sehr aufwendig und benötigt einige Wochen Vorlauf. Daher kann es sein, dass Sie vor Kurzem erst ein Preisanpassungsschreiben erhalten haben, in dem die Energiepreisbremse noch nicht berücksichtigt ist. Aber selbstverständlich passen wir auch Ihre Abschlagszahlung entsprechend der Energiepreisbremse an. Sie erhalten hierzu bis spätestens April ein weiteres Schreiben von uns.

Mieterinnen und Mieter haben häufig keinen eigenen Vertrag mit dem Gas- oder Wärmeversorger. Kunden der Energieversorger sind dann die Vermieter. In diesem Fall läuft die Entlastung deshalb über Ihren Vermieter: Denn Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie als Mieter weiterzugeben. Gleiches gilt für Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern.

Wenn kein Referenzwert zur Ermittlung Ihres Vorjahresverbrauches bzw. der Verbrauchsprognose vorliegt, wird auf den durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch Ihrer Wohnung abgestellt. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.

Wenn Sie den Energielieferanten gewechselt haben, wurde bei Abschluss des Vertrages in der Regel eine Prognose Ihres Verbrauches auf Basis Vorjahresverbrauches erstellt, um die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen zu ermitteln. Sollten in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Ein Versorgerwechsel hat keinen Einfluss auf die Höhe des Entlastungskontingents. Sie müssen jedoch dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie des ursprünglichen Lieferanten vorgelegen oder anders sicherstellen, dass für die Entlastung beim neuen Versorger das richtige Entlastungskontingent zugrunde gelegt werden kann.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Um Sie für die Monate Januar, Februar und März zu entlasten, werden die Märzabschläge von uns nicht eingezogen.

Die Energiepreisbremsen für Haushalte und kleine Unternehmen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Sie kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Mit den Energiepreisbremsen bekommen Kundinnen und Kunden einen Zuschuss zu Ihren Energiekosten. Im Fall der Gas- und Wärmebremse übernimmt der Bund diese Entlastung gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder im Rahmen der Abrechnung oder über die Voraus- oder Abschlagszahlung. Die Strompreisbremse wird durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Diese schöpft der Bund beginnend zum 1. Dezember 2022 ab, um einen Teil der Strompreisbremse zu finanzieren.

Ja, selbstverständlich werden wir als Energieversorger die Preisbremsen wie vorgeschrieben umsetzen und die Entlastungen an Sie weitergeben. Die kundenindividuell auf Basis des Vorjahresverbrauches ermittelten staatlichen Zuschüsse werden von der vereinbarten jährlichen Vorauszahlung (Abschläge) abgezogen bzw. der ermittelte Entlastungsbetrag wird gutgeschrieben. Die Abschlagszahlungen werden daraufhin angepasst. Wir werden Sie spätestens bis April über die Anpassung der Abschläge und die der Berechnung zugrundeliegenden Daten informieren. Die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist im Gesetz klar geregelt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.

Auch wenn die Energiepreisbremsen gelten, lohnt es sich weiterhin Energie zu sparen. Denn für jede Kilowattstunde Strom, Gas, oder Wärme, die zusätzlichen zu dem preislich gedeckelten Kontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs verbraucht wird, fällt der aufgrund der hohen Marktpreise höhere Preis an. Jede gesparte Kilowattstunde macht sich also im Portemonnaie bemerkbar. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf www.stadtwerke-holzminden.de/energiesparbroschuere

Die persönliche Jahresverbrauchsprognose beruht in der Regel auf den Daten des Vorjahresverbrauchs. Wenn es in diesem Zeitraum Sondereffekte gab, die den Energieverbrauch nachweislich einmalig stark beeinflusst haben, kann der prognostizierte Verbrauch geringer ausfallen. Allerdings nehmen Energielieferanten in ihrer Verbrauchsprognose bei Nachweis eine – zumindest teilweise – Korrektur von Sondereffekten vor.

Die Preisanstiege, die wir im Energiegroßhandel in den vergangenen Monaten gesehen haben, waren extrem. Zwischenzeitlich lagen sie mehr als zehnmal so hoch wie noch Anfang 2021. Das wirkt sich auch auf die Endkundenpreise aus. Um das Risiko stark schwankender Börsenstrompreise zu minimieren, beschaffen wir, wie auch sehr viele andere Versorger, die benötigte Energie aber langfristig in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Preis für Endkunden aus. Doch je länger die Hochpreisphase an den Energiebörsen anhält, desto stärker wirken sich diese hohen Einkaufpreise auch auf die Endkundenpreise aus. Zuletzt sind die Preise im Gasgroßhandel zwar erfreulicherweise gefallen. Die langfristige Beschaffung bedeutet in diesem Fall allerdings auch: So wie die Endkundenpreise im vergangenen Jahr nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind, sinken sie nun nicht unmittelbar und in gleichem Maße. Die Entwicklung der Endkundenpreise läuft auch in diesem Fall der Entwicklung der Großhandelspreise hinterher. Das heißt einfach gesagt: Maßgeblich für die heutigen Endkundenpreise sind die Großhandelspreise, zu denen die Versorger im vergangenen Jahr eingekauft haben. Wenn die Großhandelspreise über einen längeren Zeitraum sinken oder steigen, kommt dies mit Verzögerung auch bei den Endkunden an. Dadurch sind Endkundenpreise im vergangenen Jahr auch nur verzögert und nicht im gleichen Maße wie die Großhandelspreise gestiegen. Die Kunden haben vergangenes Jahr von dieser langfristigen Beschaffung profitiert. Obwohl die Großhandelspreise im vergangenen Jahr zeitweise mehr als zehnmal so hoch lagen wie noch Anfang 2021, sind die Endkundenpreise nicht auch um das Zehnfache gestiegen. Zudem muss man beachten: Bereits vor dem Ukraine-Krieg waren die Beschaffungspreise aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie sehr hoch. Obwohl sie nun im Vergleich zu den vergangenen Monaten gesunken sind, liegen die Preise im Großhandel immer noch um ein Vielfaches höher als im langjährigen Mittel.

Auch Industriekunden werden durch die Energiepreisbremsen entlastet. Hier gelten allerdings etwas abweichende Regeln: Die Verbrauchsgrenze liegt hier bei 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Industriekunden müssen für ihren Gasverbrauch ab Januar 2023 nur noch 7 Cent je Kilowattstunde (netto) zahlen. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde (netto) gedeckelt, beim Strom auf 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Messstellenentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.

Wir möchten unsere Kund*innen, bezüglich der Informationsschreiben um etwas Geduld bitten. Ihre konkrete Entlastung durch die Energiepreisbremse, sowie Ihren neuen reduzierten Abschlagsplan ab April, werden Sie im Zuge des zum April versendeten Informationsschreibens erhalten. In jedem Fall können Sie aber sicher sein, dass Sie Ihre vom Bund vorgesehenen Entlastungen in voller Höhe erhalten.

Wichtige Fragen und hilfreiche Antworten:

Die Gas- und Wasserzähler werden einmal jährlich abgelesen, und zwar um den 1. Dezember herum. Die genauen Daten werden rechtzeitig in den Zeitungen veröffentlicht. Mitunter können wir den Zähler nicht ablesen, zum Beispiel, weil das Haus verschlossen ist. In diesem Fall hinterlässt der Ableser eine Karte zur Eintragung des Zählerstandes. Bitte senden Sie uns diese Karte zurück. Selbstverständlich können Sie uns den Zählerstand auch telefonisch mitteilen. Erhalten wir keine Nachricht, muss der Verbrauch geschätzt werden. Das ist jedoch für beide Teile nicht ideal. Schätzungen können daneben gehen und führen erfahrungsgemäß zu kostenaufwendigem Schriftwechsel.

Für die Haushaltswasserversorgung gibt es im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Holzminden GmbH einen einheitlichen allgemeinen Tarif. Bei der Gasversorgung können Sie zwischen dem Kleinverbrauchstarif und dem Grundpreistarif sowie dem Gassonderpreis wählen. Die Einstufung richtet sich nach der Höhe Ihres Verbrauches. Hierüber informiert Sie das Preisblatt zur Gasversorgung in der Grundversorgung, alle Informationen erhalten Sie hier. Eine Übersicht unserer Sondertarife Gas finden Sie hier.

Da die Zähler nur einmal im Jahr abgelesen werden, können wir natürlich nicht so lange auf unser oder auf Ihr Geld warten. Darum zahlen Sie zweimonatlich oder, falls Sie es wünschen, auch monatlich einen festen Betrag als Abschlag. Mit der Jahresrechnung wird Ihnen ihr jährlicher Verbrauch und der sich daraus ergebende Zahlungsbetrag mitgeteilt. Die zwischenzeitlich erhobenen Abschlagsbeträge sind vom Gesamtbetrag abgesetzt. Als Zahlungsbetrag verbleibt in der Regel eine kleine Differenz sowie die Umsatzsteuer, die wir Ihnen erst mit der Jahresrechnung aufgeben. Zugleich können Sie daraus die neuen Abschlagsbeträge und die Termine für das nächste Jahr entnehmen. Sollten sich die Verbrauchsgegebenheiten im Laufe des Jahres wesentlich ändern, sind wir bereit, künftige Abschläge entsprechend anzupassen. Die Höhe der Abschlagsbeträge richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch bzw. bei Neuanschlüssen nach den Angaben im Vertrag.

Nach der Zählerablesung wird eine Jahresrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Abschlagsbeträge ausgestellt. Falls der Rechnungsbetrag höher als die Abschlagszahlungen ist, bitten wir um Zahlung des Restbetrages, andernfalls erhalten Sie eine Gutschrift. Falls Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird die Gutschrift sofort in voller Höhe überwiesen. Bezahlen Sie nicht im Lastschrifteinzugsverfahren, wird die Gutschrift bis zur Höhe der nächsten Abschlagsanforderung verrechnet. Sollte die Gutschrift darüber hinausgehen, erfolgt eine Rückzahlung in Höhe des den 1. Abschlag überschreitenden Betrages. Die Rechnungsbeträge für Gas und Wasser setzen sich zusammen aus: Mengenpreis (Arbeitspreis), Grundpreis und Mehrwertsteuer.

Mengenpreis Wasser: Er wird für jeden verbrauchten Kubikmeter Wasser berechnet. Die Summe richtet sich nach der vom Zähler gemessenen Menge.

Arbeitspreis Gas: Der Zähler Ihrer Anlage zeigt den volumetrisch gemessenen Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) an. Den Zählerstand sowie den der vorausgegangenen Ablesung drucken wir in der Rechnung aus. Die Zählerstandsdifferenz ergibt den Verbrauch in m³. Die Umrechnung zum Heizwert in Kilowattstunden (kWh) geschieht in der Rechnung durch Multiplikation mit dem jeweils gültigen Brennwertfaktor, bei uns derzeit ca. 10,00. Das Produkt ist die Anzahl der verbrauchten kWh, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Grundpreise Gas und Wasser: Unabhängig vom Verbrauch ist der Grundpreis ein Entgelt für die Kosten der Vorhalteleistung. Diese Kosten für die Bereitstellung eines jederzeit ausreichenden Bedarfs sind in der Haushaltsversorgung außerordentlich hoch und fallen unverändert an, auch wenn kein oder nur geringfügig Gas und Wasser entnommen werden.

Die Abschlagsanforderungen und die Jahresrechnung sind zu den angegebenen Terminen zur Zahlung fällig. Halten Sie die Termine nicht ein, müssen wir Mahnkosten berechnen. Es gibt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten. Der einfachste Weg, der Ihnen und uns sparen hilft: Sie lassen, wie bereits ca. 70 % unserer Kunden, die Beträge von Ihrem Konto abbuchen. Dazu erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie jederzeit widerrufen können. Bitte füllen Sie den als Anlage beigefügten Abbuchungsauftrag aus und senden Sie ihn unterschrieben an uns zurück. Damit werden Ihnen die Kontrolle der Fälligkeitstermine und der Weg zu Ihrem Geldinstitut erspart.

Die Gas- und Wasserzähler bleiben stets Eigentum der Stadtwerke Holzminden GmbH. Nur unsere Beauftragten dürfen sie ein- und ausbauen. Um die Zuverlässigkeit auf Dauer sicherzustellen, werden die Zähler in regelmäßigen Abständen durch neue Zähler ersetzt, deren richtige Anzeige zuvor von staatlich anerkannten Prüfstellen kontrolliert worden ist. Die Daten des alten und des neuen Zählers werden Ihnen mitgeteilt. Auf der nächsten Rechnung erscheint der Zählerwechsel in einer gesonderten Zeile. Mehrverbrauch ist nur selten auf eine unrichtige Zähleranzeige zurückzuführen. Veränderte Abnahmegewohnheiten, eine größere Zahl von Hausbewohnern, zusätzliche Geräte und Maschinen können eine Erhöhung des Verbrauches verursachen. Wasser kann durch tropfende Zapfventile, ständig laufende Druckspüler oder Spülkästen und durch Schäden an erdverlegten Wasserleitungen ungenutzt ablaufen. Wenn der Wasserzähler Verbrauch anzeigt, obwohl alle Entnahmestellen geschlossen sind, empfehlen wir Ihnen dringend, einen zugelassenen Installateurbetrieb mit der Prüfung Ihrer Hausinstallation zu beauftragen. Bleiben dennoch Zweifel an der richtigen Zähleranzeige, lassen Sie uns das bitte wissen. Wir veranlassen dann, dass der Zähler ausgebaut und von einer staatlich anerkannten Prüfstelle geprüft wird. Stellt sich dabei heraus, dass der Zähler in Ordnung ist, tragen Sie die Kosten für Ausbau, Transport und Prüfung des Zählers. Werden die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschritten, übernehmen wir die Kosten. Außerdem wird die Verbrauchsabrechnung berichtigt.

Erdgas ist nicht gleich Erdgas. Das Naturprodukt Erdgas wird in der Chemie unter dem Sammelnamen Methan geführt. Wir nehmen es etwas genauer. Je nachdem, aus welchem Förderland und Förderfeld Erdgas zu uns gelangt, verfügt es über differierende Heizwerte. Diese unterschiedlichen Qualitäten sind bekannt und werden in Form unterschiedlicher Brennwertfaktoren berücksichtigt.

Was wird umgerechnet?
Der Gaszähler misst das Verbrauchsvolumen in m³. Aus diesem volumetrisch gemessenen Verbrauchswert wird durch den Brennwertfaktor die gelieferte Kilowattstunde (kWh) errechnet, und nur die wird Ihnen berechnet. Damit ist der Heizwert, den Sie geliefert und in Rechnung gestellt bekommen, immer derselbe; unterschiedlich ist nur der Volumenstrom. Dies erklärt zugleich, warum man in der Gasversorgung nur nach kWh abrechnet. Durch diese sogenannte thermische Abrechnung ist sichergestellt, dass Sie nur den Heizwert bezahlen, der Ihnen am Verbrauchsgerät zur Verfügung steht.

Wenn Sie umziehen oder Ihr Grundstück verkaufen, informieren Sie uns bitte so rechtzeitig, dass eine stichtagsgerechte Schlussrechnung ausgestellt werden kann. Diese stichtagsgerechte Um- bzw. Abmeldung ist in Ihrem Interesse. Sie haften so lange für die in der alten Verbrauchsstelle auflaufenden Gas- bzw. Wasserkosten, bis Sie sich bei uns abgemeldet oder Ihre Nachfolger sich angemeldet haben. Grundlage für die Schlussrechnung ist der von Ihnen oder vom neuen Grundstückeigentümer bzw. Nachmieter abgelesene Zählerstand. Bitte informieren Sie uns auch über Änderungen in der Verbrauchsstellenbezeichnung und der Zahlstellanschrift (zum Beispiel Umzug, endgültige Grundstücksbezeichnung bei Neubauten und ähnliches).

Für die Kundenanlagen hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Zähler und Gasregler – also für die Hausinstallation und Geräte – tragen Sie die Verantwortung. Die Anlagen sind so zu betreiben, dass Störungen Dritter oder Rückwirkungen auf unsere Einrichtungen ausgeschlossen sind. Um Gefahren vorzubeugen, die durch unsachgemäße Arbeiten entstehen können, hat der Gesetzgeber hier verfügt: „Die Anlage darf außer durch das Versorgungsunternehmen nur durch ein in ein Installationsverzeichnis eines Versorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen … errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden“. Diese Bestimmung dient allein Ihrer Sicherheit. Nur der Fachmann kann Installationen, Änderungen und Reparaturen so ausführen, dass Ihre Einrichtungen und Geräte störungsfrei zu benutzen sind. Dafür haftet er sogar.

Bitte schützen Sie die Zähler vor Beschädigungen, Verunreinigungen und Frost. Verluste durch Schäden an Ihren Verbrauchsanlagen gehen zu Ihren Lasten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Verbrauch und die Verbrauchsanlagen regelmäßig zu prüfen, damit Schäden rechtzeitig erkannt und unverzüglich beseitigt werden.

FAQs zum Online - Kundenbereich

Ich möchte das Online-Servicecenter nicht mehr nutzen. Was muss ich tun?
Dann melden Sie sich bitte über den „Kontakt-Button” oder Sie schreiben uns eine E-Mail. Wir kümmern uns um alles Weitere und Ihre Zugangsdaten werden gelöscht.

Die Schrift wird auf der Online-Servicecenter-Seite nicht richtig angezeigt.
Sie können den Schriftgrad ändern, und zwar: Wählen Sie im Menü die „Ansicht” aus- Klicken Sie über den Befehl „Schriftgrad” die gewünschte Schriftgröße an. Ein Hinweis für Sie: Die Einstellung gilt für den Internet-Explorer.

Sie haben ein Problem und benötigen Hilfe?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über den „Kontakt-Button” oder via E-Mail an info@sw-holzminden.de.
Wir garantieren Ihnen ein sicheres Übertragen Ihrer Daten, denn wir bauen auf größtmögliche Sicherheit. Deshalb verwenden wir auf den nächsten Seiten den internationalen Sicherheitsstandard für die Übertragung von sensiblen Daten, die SSL-Verschlüsselung ein.

Benutzername – was ist das?
Denken Sie sich ein Wort aus, mit dem Sie sich in unserem Online-Servicecenter anmelden möchten.
Beachten Sie bitte, dass

  • der Benutzername mindestens 5-stellig und maximal 10-stellig sein darf.
  • das Passwort aus Zahlen und Buchstaben bestehen muss.
  • die Eingabe von Sonderzeichen und Umlauten nicht möglich ist.
  • zwischen Groß- und Kleinschreibung nicht unterschieden wird.

Sie möchten Ihren Benutzernamen ändern?
Wichtig für Sie: Der Benutzername, den Sie beim Registrieren einmal festgelegt haben, lässt sich nicht mehr ändern.

Sie haben Ihren Benutzernamen vergessen?
Das ist kein Problem! Schreiben Sie uns eine E-Mail oder melden Sie sich in unserem Kundenservice-Center!

Und so bekommen Sie Ihr Passwort.
Nachdem Sie sich erfolgreich im Online-Servicecenter registriert haben, erhalten Sie per E-Mail eine Registrierungsbestätigung. Hier bestätigen wir Ihnen Ihren Benutzernamen und teilen Ihnen Ihr Passwort für die erstmalige Anmeldung mit.

Warum bekomme ich keine Bestätigungs-E-Mail?
Sie haben sich erfolgreich im Online-Servicecenter registriert? Dann erhalten Sie eine E-Mail, als Bestätigung, mit Ihrem Benutzernamen und einem Passwort, das Sie für die erste Anmeldung benutzen können.

Kann ein Passwort geändert werden?
Jederzeit! Beachten Sie aber bitte, dass

  • das Passwort mindesten 5-stellig und max. 10-stellig sein sollte.
  • es aus Zahlen und Buchstaben bestehen sollte.
  • die Eingabe von Sonderzeichen und Umlauten nicht möglich ist.
  • zwischen Groß- und Kleinschreibung nicht unterschieden wird.

Sie möchten Ihr Passwort ändern?
Melden Sie sich dazu bitte einmal im Online-Servicecenter an. In der Menüleiste finden Sie „Passwort ändern”. Tragen Sie einfach Ihr gewünschtes Passwort ein.

Und wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter! Sie klicken auf der Anmeldeseite auf „Passwort vergessen”. Und Sie erhalten von uns dann ein neues.

Das Registrieren oder Anmelden ist wichtig.
Denn so sind Ihre persönlichen Daten vor unerlaubten Zugriffen geschützt!

Registrierung, Anmeldung: Was bedeutet das?
Nur wer Kunde von der Gas- und Wasserversorgung Höxter ist und sich registriert hat, kann das Online-Servicecenter nutzen. Haben Sie sich erfolgreich registriert? Dann erhalten Sie eine Bestätigung mit Ihrem Benutzernamen und dem Passwort. Damit können Sie sich jederzeit anmelden.

Was führt zu Problemen bei der Registrierung?
Hat sich ein Fehler bei der Schreibweise Ihrer persönlichen Daten eingeschlichen? Ist Ihr Name richtig geschrieben? Nur wenn Ihre Angaben mit unseren Daten übereinstimmen, können Sie sich registrieren. Wenn Sie Hilfe benötigen können Sie sich gerne bei uns melden. Unser Kundenservice-Center hilft Ihnen gerne weiter.

Wo finde ich meine Vertragskontonummer?
Die Vertragskontonummer steht auf Ihrer letzten Jahresrechnung und in Ihren Vertragsunterlagen.

Zählerstandsangabe ohne registrieren. Ist das möglich?
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Zählerstand persönlich, schriftlich oder telefonisch mitteilen. Aber auch eine Angabe über unser Online-Servicecenter ist möglich, ohne dass Sie sich registrieren. Dazu benötigen Sie Ihre Zähler- und Vertragskontonummer.

Ich habe eine andere Zählernummer vorliegen.
Haben Sie den richtigen Zähler abgelesen oder ist der Zähler evtl. vor kurzem gewechselt worden? Dann kann es sein, dass der Wechsel noch nicht in unseren Unterlagen aufgenommen wurde. Fragen Sie bitte einmal bei uns im Kundenservice-Center nach. Vielen Dank!

Mein Zählerstand ist nicht plausibel. Was muss ich tun?
Vielleicht hat sich in Ihrem Verbrauchsverhalten etwas geändert? Ihr Verbrauch wird im Online-Servicecenter direkt mit dem Vorjahr verglichen. Dann wählen Sie bitte aus der Liste einen Grund aus oder prüfen Sie den Zählerstand abermals.

Warum kann ich keinen Zählerstand eintragen?
Haben Sie in diesem Jahr schon Zählerstände eingetragen? Es sind maximal drei möglich!

Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat anlegen?
Unter „Kunden-/Bankdaten” in der Menüleiste haben Sie die Möglichkeit, ein vorhandenes Mandat zu ändern oder ein neues zu erteilen.

Klicken Sie auf „Bearbeiten”.

Warum sehe ich mein neues SEPA-Mandat nicht im Online-Servicecenter?
Haben Sie die Änderung zu einem Datum vorgenommen, das in der Zukunft liegt? Dann ist es richtig: Denn Ihre Angaben werden erst zu diesem Datum im Online-Servicecenter zu sehen sein.

Wie widerrufe ein erteiltes SEPA-Mandat?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundenservice-Center auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Sind meine Daten bei Ihnen geschützt?
Wir nutzen SLL-Verschlüsselung und schützen Ihre Daten. Die Datenschutzerklärung finden Sie auf jeder unserer Seiten ganz unten unter „Informationen“„Datenschutz“

Ich ziehe um. Was muss ich tun?
Die richtigen Formulare dafür halten wir selbstverständlich auch im Onlineservice-Center für Sie bereit. Sie können sich aber auch gerne schriftlich oder telefonisch an unser Kundenservice-Center wenden.

Es werden nicht alle Vertragskonten angezeigt?
Dann könnte es vielleicht daran liegen, dass Ihrem Benutzer unterschiedliche Geschäftspartner zugewiesen wurden. Für das Vertragskonto, das nicht angezeigt wird, müssen Sie sich noch einmal registrieren. Oder Sie melden sich im Kundenservice-Center und wir legen für Sie alle Vertragskonten unter einem Geschäftspartner an.

Ich möchte meine Kundendaten ändern.
Sobald Sie Ihre geänderten Daten „speichern”, sind sie gültig. Sie haben die Möglichkeit, mehrere Einträge zu hinterlegen. Beachten Sie, dass Sie stets einen Eintrag als Standard markieren müssen.

Wie ändere ich meinen hinterlegten Namen?
Bitte wenden Sie sich an das Kundenservice-Center. Denn das Ändern oder Korrigieren hat Auswirkungen auf Ihren Liefervertrag zwischen Ihnen und der Gas- und Wasserversorgung Holzminden.

Wie kann ich meinen Abschlag anpassen?
Ihr Abschlag wurde dem Verbrauch aus dem vergangenen Jahr angepasst. Denn so können hohe Nachforderungen oder Guthaben vermieden werden. Möchten Sie trotzdem den Abschlag ändern? Dann wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice-Center.

Warum kann ich meinen Abschlag nicht anpassen?
Das Ändern des Abschlags ist in einem Abrechnungszeitraum höchstens dreimal möglich. Wenn Sie jedoch eine weitere Änderung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice-Center.

Steuern und Abgaben

Der KWK-G-Aufschlag dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)- Anlagen, die gleichzeitig Energie und Wärme erzeugen. Am 19. Juli 2012 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft getreten. Der KWK-G-Aufschlag und die EEG-Umlage werden auf jede verbrauchte Kilowattstunde umgelegt.
Alle Windparks auf dem Meer werden als Offshore-Windparks bezeichnet. Durch die Offshore-Haftungsumlage werden Verbraucher an Zusatzkosten bei Netzanschlussproblemen von Windparks beteiligt. Die Offshore-Haftungsumlage wurde in 2013 erstmalig erhoben. Nach § 17 f Abs. 7 EnWG 2012 sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die für den Belastungsausgleich erforderlichen Aufschläge auf die Netzentgelte (Offshore-Haftungsumlage) im Internet zu veröffentlichen.
Durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Jahr 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Betriebe beschlossen. Diese können eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur beantragen. Um diese Entlastung auszugleichen wird seit dem 01.01.2012 eine zusätzliche Umlage, die sogenannte StromNEV Umlage (Sonderkunden-Umlage) von allen Stromkunden erhoben.
Diese Umlage wurde erstmalig zum 1. Januar 2014 erhoben. Als abschaltbare Lasten gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie. Die Anbieter von sogenannten Abschaltleistungen erhalten für deren Bereitstellung sowie für jeden Abruf eine Vergütung.

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und gilt seit April 1999. Sie ist eine indirekte Steuer und wird über den Strompreis an den Endverbraucher weitergegeben. Circa 90 Prozent dieser Steuer fließen in die Rentenkasse.

Der Transport und die Verteilung von Energie zum Endverbraucher ist Aufgabe der Netzbetreiber. Diese erhalten dafür die sogenannten Netznutzungsentgelte, die durch die Bundesnetzagentur geprüft werden und von allen Netznutzern zu zahlen sind. Die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte des für Sie zuständigen Netzbetreibers finden Sie auf dessen Internetseite. Ihren Netzbetreiber teilen wir Ihnen erstmalig in der Vertragsbestätigung und danach in den Jahresverbrauchsabrechnungen mit.

Ihre Frage war nicht dabei?

DAS SWH-SERVICE-CENTER:

Falls Ihre Frage hier nicht be­ant­wortet wurde, wenden Sie sich an unsere kos­tenfreie Service-Hotline 05531 9318 – 66 oder unser Kontaktformular.

Montag bis Don­nerstag von 09:00-16:00 Uhr
Freitag von 09:00 -13:00 Uhr er­reichbar.

FRAGEN ZUM GASNETZ

Das Erd­gasnetz der Stadtwerke Holzminden GmbH wird von der Gel­sen­wasser-En­er­gienetze GmbH als Gas­netz­be­treiber geführt. Haben Sie Fragen zu Gas­haus­an­schlüssen oder zum Netz­zugang, wenden Sie sich bitte an:

SO ERREICHEN SIE UNS IMMER.

Stellen Sie ihre Frage ganz einfach über unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich.

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