Hinweisgeberschutzgesetz
Mit der Hinweisgeberrichtlinie [Richtlinie (EU) 2019 / 1937] vom 23. Oktober 2019 verfolgt die Europäische Union das Ziel, Personen vor Nachteilen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen gegen bestimmte Rechtsvorschriften erhalten und diese melden.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das am 02.06.2023 in Kraft getreten ist, wurde die Hinweisgeberschutzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Das HinSchG gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und solche Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter Kontrolle einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen und die mehr als 50 Beschäftigte haben.
Hinweise können bei internen und externen Meldestellen abgegeben werden. Zwischen beiden hat der Hinweisgeber ein Wahlrecht, jedoch soll die interne Meldestelle genutzt werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass dem Hinweis wirksam nachgegangen wird und der Hinweisgeber keine Repressalien zu befürchten hat.
Wir ermutigen unsere Mitarbeiter/innen und Geschäftspartner/innen Unregelmäßigkeiten über unsere sichere Meldeplattform zu melden. Die Meldung kann anonym oder vertraulich erfolgen. Die Meldungen werden von einer fachkundigen unabhängigen externen Meldestelle entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie auf der Meldeplattform.
Ebenso können sich andere Personen hier melden, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt mit den Stadtwerken Holzminden stehen oder standen und hierdurch Kenntnis von einem Verstoß erlangt haben.
Hinweise können über den folgenden Button abgegeben werden: