Befundprüfung zur Sicherstellung der Messrichtigkeit

Befundprüfung zur Sicherstellung der Messrichtigkeit

Befundprüfung

Wenn Zweifel an der Richtigkeit eines Messgerätes bestehen, kann eine Befundprüfungbeantragt werden.

Befundprüfung

Bei Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzählern handelt es sich generell um langlebige, hochwertige Messinstrumente. Ein ungewöhnlicher Mehrverbrauch kann unterschiedliche Gründe haben, wie z.B. im Strombereich der Anschluss von zusätzlichen Geräten, eine Änderung der in einem Haushalt lebenden Personen oder Stromdiebstahl durch Dritte. Im Gasbereich beeinflusst die Witterung oder zusätzlich beheizte Räume den Energieverbrauch und bei Wasserzählern führen z.B.  unbemerkt durchlaufende Spülkästen zu erhöhten Verbräuchen. In der Regel ist dieser Mehrverbrauch jedoch nur sehr selten auf die Messrichtigkeit des Zählers zurückzuführen.

Spartenübergreifend kann es auch sein, dass Zählerstände und Verbräuche, die mehrere Jahre in Folge geschätzt wurden, dazu führen, dass der reale Verbrauch bei Ausbau des Zählers stark von dem bisher abgerechneten Verbrauch abweicht. Diese Abweichung kann auch durch in der Vergangenheit falsch übermittelte Zählerstände (z.B. bei Selbstablesung) entstehen.

Besteht dennoch ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden (Die Befundprüfung kann kostenpflichtig werden – siehe Antrag).

Antrag auf Befundprüfung

Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung mit dem beiliegenden Antragsformular bei der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH beantragt werden. Bitte lassen Sie uns das Originaldokument mit Unterschrift per Post zukommen. Die Anschrift entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Leider können wir keine anderen Versandarten, z. B. E-Mail, annehmen. Die anfallenden Kosten sind dem Preisblatt zu entnehmen.

Kosten

Die Kosten für die eigentliche Befundprüfung werden gemäß der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung – MessEGebV) erhoben. Darüber hinaus werden Kosten für den Wechsel der Messeinrichtung erhoben.

Ergibt die Befundprüfung, dass das Messgerät den Anforderungen entspricht, trägt die aufgeführten Kosten der Antragsteller, ansonsten der zuständige Messstellenbetreiber.

Befundprüfung von Wasser- und Wärmezählern

Für die Befundprüfung Ihres Wasser- oder Wärmezählers steht Ihnen hier das passende Formular zur Verfügung.

Befundprüfung von Strom- und Gaszählern

Wenn Sie eine Befundprüfung Ihres Strom- oder Gaszählers wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Messstellenbetreiber.

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Kundenbüro, Online-Servicecenter oder den passenden Ansprechpartner.