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Gebühren
Seit dem 1.1.2002 werden die Kosten der Abwasserbeseitigung über getrennte Gebühren abgerechnet. Eine einheitliche Abwassergebühr gibt es nicht mehr.
Erhebungsgrundlage für den Schmutzwassertarif ist die verbrauchte Menge Frischwasser. Für die Niederschlagswasserbeseitigung werden die bebauten bzw. befestigten Flächen abgerechnet, die in den öffentlichen Kanal entwässern. Als Grundlage für diesen Tarif werden die von den Grundstückseigentümern gemeldeten Flächen herangezogen.
Schmutzwasser (ab 01.01.2020) |
1,56 Euro / m³ |
Niederschlagswasserbeseitigung (ab 01.01.2020) | 0,28 Euro / m² |


Was ist Abwasser?
Der normale Wasserkreislauf besteht aus Verdunstung von Wasser der Meere, der Gewässer und der Pflanzen. Nach einem Regenereignis fällt wieder Wasser auf die Erde und der Kreislauf beginnt erneut.
Greift der Mensch in diesen Kreislauf ein und nutzt Wasser, verändert sich der Zustand des Abwassers und es entsteht Abwasser. Das auf Kläranlagen ankommende Abwasser setzt sich zusammen aus:
- Schmutzwasser aus den Haushalten und Kleinbetrieben
- Schmutzwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben
- Aus Regenwasser der Mischwasserkanalisation
- Aus Grundwasser, welches durch undichte Kanäle der Kläranlage zugeführt wird.
Was leistet der Betrieb für die Umwelt?
- Sammlung des Abwasser,
- Ableitung des Abwassers zu den Klärwerken,
- Reinigung des Abwassers,
- Umweltgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der bei der Reinigung anfallenden Stoffe,
- Regenwasserbehandlung
- Einleitung des gereinigten Abwassers in die Weser.


Abwasser Abgabeninformationen
Die jährlich anfallenden Kosten der Abwasserbeseitigung werden überwiegend über Abwassergebühren, Kostenerstattungen und Öffentlichkeitsanteile der Stadt Holzminden gedeckt.
Zentrale Abwasserbeseitigung (Ableitung über Abwasserkanäle)
Die von den Grundstückseigentümern zu zahlenden Abwassergebühren werden getrennt für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben.
Siehe AbwAbgS §13 ff.
Dezentrale Abwasserbeseitigung (Betrieb von Hauskläranlagen)
Für Grundstückseigentümer, die noch über eine sog. Hausklärgrube oder eine abflusslose Sammelgrube verfügen, wird bei Bedarf die Grube mit Spezialfahrzeugen ausgefahren.
Die Kosten für die Entsorgung aus Hausklärgruben richtet sich u.a. nach der zu entsorgenden Menge. Die Kosten betragen mindestens 100,00 € je Leerung. Die Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben kostet mindestens 86,60 € je Leerung.
Siehe Gebührensatzung für Grundstücksentwässerungsanlagen.
Verstopfungen im privaten Grundstücksanschluss
Im Bedarfsfall setzen die Betriebe Personal und Fahrzeuge ein, um Störungen in privaten Grundstücksanschlüssen zu beseitigen.
Diese Leistungen werden nur während der regulären Arbeitszeiten erbracht.
Sollten Verstopfungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten auftreten, so sind die bekannten Firmen, wie z.B. die Firma Weise & Sohn, Marienmünster oder die Firma Borak, Stadtoldendorf zu beauftragen.
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Kundenbüro, Online-Servicecenter oder den passenden Ansprechpartner.