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Seit dem 01.01.2003 gibt es den Eigenbetrieb „ Abwasserbeseitigung Samtgemeinde Bevern“. Die Samtgemeinde Bevern hat die technische und kaufmännische Betriebsführung auf die Städtischen Betriebe übertragen.


Zentrale Abwasserbeseitigung
Werkleiter für den Eigenbetrieb ist Herr Rolf Gans. Er leitet den Betrieb selbständig und führt die laufenden Geschäfte. Nach der Betriebssatzung besteht ein Werkausschuss gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Wasserversorgung Samtgemeinde Bevern, der sich aus fünf vom Rat der Samtgemeinde gewählten Mitgliedern zusammensetzt. Diesem Werkausschuss obliegt die Vorbereitung der vom Rat der Samtgemeinde zu fassenden Beschlüsse.
Ableitung über Abwasserkanäle
Zentrale Abwasserbeseitigung
Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Samtgemeinde Bevern“ ist zuständig für die Entsorgung des anfallenden Abwassers der Ortschaften Bevern, Golmbach, Holenberg, Forst, Lütgenade, Lobach, Reileifzen, Dölme und Warbsen. Die Eigenbetriebe betreuen insgesamt 6.580 Einwohner.
Im Samtgemeindegebiet werden insgesamt vier biologische Kläranlagen betrieben. In der Kläranlage Forstbachtal wird das Abwasser der Ortschaften Negenborn, Golmbach, Warbsen und Lütgenade gereinigt. Die Ortschaften Dölme, Holenberg und Reileifzen haben jeweils eine eigene Teichkläranlage, in denen das Abwasser gereinigt wird. Für das Abwasser der Ortschaften Bevern und Lobach wird die Kläranlage Holzminden in Anspruch genommen.



Zentrale Abwasserbeseitigung
- Das Abwassernetz verfügt über insgesamt 75 km Kanäle, davon 17 km Mischwasserkanäle, 32 km Schmutzwasserkanäle und 25 km Niederschlagswasserkanäle.
- Im Samtgemeindegebiet werden vier biologische Kläranlagen betrieben. Außerdem werden sieben Pumpstationen und in der Ortschaft Bevern drei Regenrückhaltebecken vorgehalten.
- Die Regenrückhaltebecken haben insgesamt ein Volumen von 500 m³. Zusätzlich wurde durch den Umbau der Kläranlage Bevern das alte Belebungs- und Nachklärbecken zu einem Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 1.000 m³ umgewandelt.
- Die „alte „ Kläranlage in Bevern wurde im Jahr 2001 in eine Pumpstation umgebaut. Durch diese Pumpstation werden die Abwässer der Ortschaften Bevern und Lobach über eine 4,2 km lange Druckrohrleitung zur Reinigung in die Kläranlage Holzminden befördert (ca. 50 l pro Stunde).
- Die mechanisch-biologische Kläranlage im Forstbachtal verfügt über einen Belebungsgraben mit zwei nachgeschalteten Schönungsteiche.
- Bei den Kläranlagen in den Ortschaften Dölme, Reileifzen und Holenberg handelt es sich um belüftete Teichkläranlagen.
Abwasserbeseitigung Samtgemeinde Bevern
Zentrale Abwasserbeseitigung
Das auf den Kläranlagen ankommende Abwasser setzt sich zusammen aus:
Schmutzwasser aus den Haushalten und Kleinbetrieben, aus Regenwasser der Mischwasserkanalisation und aus Grundwasser, welches durch undichte Kanäle der Kläranlage zugeführt wird.
Kläranlage Forstbachtal | 2.700 | EW |
Kläranlage Holenberg | 800 | EW |
Kläranlage Reileifzen | 500 | EW |
Kläranlage Dölme | 250 | EW |
EW = Einwohnerwerte


Betrieb von Hauskläranlagen
Verstopfung im privaten Grundstücksanschluss
Betrieb von Hauskläranlagen
Dezentrale Abwasserbeseitigung
Beiträge
Zur Deckung des Aufwandes für die öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Stadt einmalige Abwasserbeiträge. Für den Schmutzwasseranschluss beträgt der Beitrag 2,82 Euro / m² und für den Niederschlagswasserbeitrag 3,29 Euro / m² erhoben. Abgerechnet werden die beitragsrelevanten Maßstabseinheiten. Diese setzen sich aus der Fläche sowie möglichen Zuschlägen für einzelne Geschossflächen zusammen.
Störungen in Grundstücksentwässerungsanlagen
Die Grundgebühr für diese Leistung beträgt 57,00 Euro, daneben wird für den Arbeitseinsatz vor Ort ein Entgelt von 9,00 Euro je eingesetzten Mitarbeiter sowie 10,50 Euro für das Fahrzeug je angefangene 15 Minuten erhoben.
Für Einsatzzeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit montags bis donnerstags 6:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 6:30 bis 12:30 Uhr werden mindestens drei Arbeitsstunden je eingesetzten Mitarbeiter abgerechnet.


Gebühren
Die Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben setzt sich aus einer Grundgebühr, dem Arbeitsaufwand vor Ort und den Entsorgungskosten für das Abwasser zusammen.
Entsorgung aus Kleinkläranlage | Entsorgung aus abflußloser Sammelgrube | |
Grundgebühr | 75,50 Euro | 75,50 Euro |
Arbeitsaufwand vor Ort je 15 min | 28,30 Euro | 28,30 Euro |
Entsorgung des Abwassers je m³ | 17,50 Euro | 0,80 Euro |
Werden die erforderlichen Tätigkeiten vor Ort nicht begonnen, ist die Grundgebühr für An- und Abfahrt mit 56,60 € zu entrichten.
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