Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Lieferung von Erdgas in Niederdruck an Haushalts- und Gewerbekunden im Rahmen der Normsonderkundenverträge der Stadtwerke Holzminden
1. Vertragsbeginn
Mit Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrages zur Sondervereinbarung durch den Kunden erfolgt die Gaslieferung zu den vereinbarten Bedingungen. Der Vertrag wird ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der vollständig ausgefüllten und vom Kunden unterschriebenen Vertragsausfertigung folgt, gültig.
2. Vertragslaufzeit
2.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich danach jeweils stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde gemäß § 20 Absatz 1 GasGVV berechtigt, den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
2.2 Der Kunde ist zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn eine Preisänderung nach Ziffer 3.2 zu einer Preiserhöhung führt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragsanpassung nach Ziffer 4.1. Die Kündigung kann mit einer Frist von einem Monat, gerechnet ab der Information über die Preisänderung/Vertragsanpassung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preisänderung/Vertragsanpassung erfolgen.
2.3 Die Stadtwerke Holzminden haben bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag zwei Wochen nach Ankündigung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Zahlungsverzug
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden
3. Preisanpassung
3.1 Soweit Erdgas mit öffentlich-rechtlichen Abgaben, Steuern und/oder Auflagen mit Einfluss auf den Erdgaspreis belastet ist bzw. wird, ändern sich die Erdgaspreise entsprechend. Preisänderungen auf Grund dieser Bestimmung dürfen keinen zusätzlichen Gewinn oder Verlust für die Stadtwerke Holzminden zur Folge haben.
3.2 Die Stadtwerke Holzminden sind berechtigt, die Preise der Sondervereinbarung entsprechend § 5 Abs. 2 und Abs. 3 GasGVV zu ändern. Im Falle der Preiserhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht gemäß Ziffer 2.2. Der Preis dieser Normsonderkundenverträge passt sich dem der Grundversorgungstarife automatisch an. Er ist als Paralleltarif des Grundpreistarife 1 und 2 und Großverbrauchstarif eingeführt und um 0,25 ct pro kWh (brutto) günstiger als diese Grundversorgungstarife. Vom Grundpreistarif (ab ca. 1.702 kWh m³ bis zum Sondertarif 2 (500.000 kWh³) führen die Stadtwerke eine Bestabrechung durch. D.h., der Kunde ist verbrauchsabhängig immer im günstigsten Normsonderkundentarif.
4. Weitere Vertragsbedingungen
4.1 Die Stadtwerke Holzminden sind berechtigt, die Vertragsbedingungen zu ändern und zu ergänzen (Vertragsanpassung). Die Stadtwerke Holzminden werden den Kunden über die Vertragsanpassungen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform informieren. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 2.2 zu. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 2.2 keinen Gebrauch, gilt die mitgeteilte Vertragsanpassung als vereinbart.
4.2 Ein Lieferantenwechsel ist nach Beendigung des Vertrages unentgeltlich möglich. Die Stadtwerke Holzminden werden ihre für einen Lieferantenwechsel erforderlichen Mitwirkungshandlungen ordnungsgemäß erbringen.
4.3 Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von den Stadtwerken Holzminden auch in elektronischer Form gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzes werden beachtet.
4.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.5 Der Normsonderkundenvertrag kommt nur mit Erteilung einer Einzugsermächtigung zustande. Ebenfalls verpflichtet sich der Kunde bei Einführung einer Online-Rechnung seitens der Stadtwerke Holzminden, diese ebenfalls zu akzeptieren.
5. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Holzminden.
6. Erdgassteuer
Für die Verwendung von Erdgas nach § 107 Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung geben wir folgenden Hinweis: „Steuerbegünstigtes Erdgas darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt“.
7. Art der Versorgung
Die Stadtwerke Holzminden liefern Erdgas mit einem Versorgungsdruck von ca. 22 mbar. Der mittlere Brennwert beträgt im Normzustand 9,875 kWh/m³ (Basis 2010).
Der in Kubikmeter (m³) gemessene Gasverbrauch wir zu Abrechnungszwecken thermisch umgerechnet. Hierzu werden die gemessenen Betriebs-m³ mit einer Zustandszahl von 0,957 multipliziert und somit in Norm-m³ umgerechnet. Der Norm-m³ ist mit dem entsprechenden Brennwert zu multiplizieren.