Formulare


Niederschlagswasser

Zur Ermittlung der bebauten und befestigten Grundstücksflächen für die Veranlagung
der Niederschlagsgebühren wird von jedem Grundstückseigentümer ein Flächenerfassungsbogen benötigt.  Wichtig hierfür sind die Flächen von denen Niederschlagswasser mittelbar (z.B. über den Bürgersteig) oder unmittelbar (direkter Grundstücksanschluss) in die  öffentliche Kanalisation gelangen.
Änderungen der privaten Abwasseranlage sind ebenfalls per Formular mitzuteilen.

Flächenerfassungsbogen Holzminden

Flächenerfassungsbogen Bevern


Absetzung von Abwassermengen

Absetzung von Abwassermengen werden aufgrund rechtlicher Grundlagen nur noch vorge-
nommen, wenn ein Abzugszähler der Eigenbetriebe eingebaut wurde und dieser in der Ver-
brauchsabrechnung aufgenommen wird.

Ausnahme: Wasserrohrbruch
Sollte durch einen Wasserrohrbruch Wasser in das Erdreich fließen, kann diese Menge abgesetzt werden. Hierfür benötigen wir einen formlosen Antrag – möglichst zeitnah - mit folgenden Daten:

  1. Datum des Wasserrohrbruches
  2. Wie und wo ist der Wasserrohrbruch entstanden?
  3. Stand der Wasseruhr – vor und nach dem Wasserrohrbruch
  4. Evtl. errechnete oder geschätzte Wassermenge
  5. Bestätigung durch Installateur und Rechungskopie der Reparatur

Den Antrag zur Absetzung von Abwasser können Sie an unsere Postanschrift, Rehwiese 28 in 37603 Holzminden, oder an folgende E-Mail-Adresse senden:
info@sw-holzminden.de


Entwässerungsantrag

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage benötigen Sie gem. Satzung eine Entwässerungsgenehmigung. Diese wird aufgrund eines Entwässerungsantrages von der Stadt Holzminden ausgestellt. Den Antrag erhalten Sie im Bauamt der Stadt Holzminden, Neue Straße 15, 37603 Holzminden. Informieren Sie sich hierzu auch gern unter: http://www.holzminden.de




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