Wasserpreise
Die Stadtwerke Holzminden stellen gemäß der "Wasserversorgungssatzung" vom 01.01.1982 und der "Wasserabgabensatzung" vom 01.01.2010 Wasser zu folgenden Tarifen zur Verfügung:
Wasserverbrauchsgebühr
| Netto in Euro / m³ |
1,76 |
| Brutto in Euro / m³ |
1,88 |
Wassergrundgebühr pro Monat
| Zählergrößen |
Netto Euro |
Brutto Euro |
| QN 2,5 |
5,00 |
5,35 |
| QN 6 |
10,00 |
10,70 |
| QN 6 - 15 |
25,00 |
26,75 |
| QN 15 |
50,00 |
53,50 |
| Verbundzähler |
80,00 |
85,60 |
Die Mwst. beträgt zur Zeit 7%.
Am 14.12.2004 beschlossen durch den Rat der Stadt Holzminden.
Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Holzminden.
Standrohrzähler - Für einen Standrohrzähler ist eine Kaution in Höhe von 250 € (Euro) zu hinterlegen.
- Das Bereitstellungsentgeld beträgt Netto 15 € (Euro) pro angefangene 4 Wochen.
- Der Wasserverbrauch wird zum Wassermengenpreis berechnet.
- Kanalgebühren werden beim Bauwasserzähler nicht berechnet.
- Zur Aufstellung wird ein Pauschalpreis von einer Monteurstunden berechnet (36 Euro).
- Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.
Hinweise- Über die Anwendung der Tarife im Einzelfall entscheiden die Stadtwerke
- Bei Abmeldungen, die nach dem 14. eines Monats erfolgen, gelangt für diesen Monat noch der monatliche Teilbetrag des Jahresgrundpreises voll zur Berechnung.
- Bei Änderungen der Grundpreise, der Arbeitspreise oder der Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraums können die Stadtwerke die Grundpreise und den Wasserverbrauch zeitanteilig abrechnen.