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Die Leistungen der Stadtwerke Holzminden GmbH sehen Sie auf der linke Seite. Wir haben Ihnen hier an dieser Stelle noch einige Fragen zur Gas, Wasser- und Wärmeversorgung zusammengestellt, die uns häufig gestellt werden:


Zählerablesung - muss ich auf den Ableser warten?

Die Gas- und Wasserzähler werden einmal jährlich abgelesen, und zwar von Mitte Oktober bis Mitte Dezember. Die genauen Daten werden rechtzeitig in den Zeitungen veröffentlicht.
Mitunter können wir den Zähler nicht ablesen, zum Beispiel weil das Haus verschlossen ist. In diesem Fall hinterlässt der Ableser eine Karte zur Eintragung des Zählerstandes. Bitte senden Sie uns diese Karte zurück. Selbstverständlich können Sie uns den Zählerstand auch telefonisch mitteilen. Erhalten wir keine Nachricht, muss der Verbrauch geschätzt werden. Das ist jedoch für beide Teile nicht ideal. Schätzungen können daneben gehen und führen erfahrungsgemäß zu kostenaufwendigem Schriftwechsel.

Welches ist für mich der günstigte Tarif?

Für die Haushaltswasserversorgung gibt es im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Holzminden einen einheitlichen Allgemeinen Tarif.
Bei der Gasversorgung können sie zwischen dem Kleinverbrauchstarif und dem Grundpreistarif sowie dem Gassonderpreis wählen. Die Einstufung richtet sich nach der Höhe Ihres Verbrauches. Hierüber informiert Sie das Preisblatt zur Gasversorgung.

Wozu Abschlagsbeträge?

Da die Zähler nur einmal im Jahr abgelesen werden, können wir natürlich nicht so lange auf unser oder auf Ihr Geld warten. Darum zahlen Sie monatlich (11 mal im Jahr) einen festen Betrag als Abschlag.
Mit der Jahresrechnung wird Ihnen ihr jährlicher Verbrauch und der sich daraus ergebende Zahlungsbetrag mitgeteilt. Die zwischenzeitlich erhobenen Abschlagsbeträge sind vom Gesamtbetrag abgesetzt. Als Zahlungsbetrag verbleibt in der Regel eine kleine Differenz sowie die Umsatzsteuer, die wir Ihnen erst mit der Jahresrechnung aufgeben. Zugleich können Sie daraus die neuen Abschlagsbeträge und die Termine für das nächste Jahr entnehmen.
Sollten sich die Verbrauchsgegebenheiten im Laufe des Jahres wesentlich ändern, sind wir bereit, künftige Abschläge entsprechend anzupassen. Die Höhe der Abschlagsbeträge richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch  bzw. bei Neuanschlüssen nach den Angaben im Vertrag.

Jahresrechnung - Wie wird abgerechnet?

Nach der Zählerablesung wird eine Jahresrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Abschlagsbeträge ausgestellt. Falls der Rechnungsbetrag höher als die Abschlagszahlungen ist, bitten wir um Zahlung des Restbetrages, andernfalls erhalten Sie eine Gutschrift.
Falls Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird die Gutschrift sofort in voller Höhe überwiesen.
Bezahlen Sie nicht im Lastschrifteinzugsverfahren, wird die Gutschrift bis zur Höhe der nächsten Abschlagsanforderung verrechnet. Sollte die Gutschrift darüber hinausgehen, erfolgt eine Rückzahlung in Höhe des den 1. Abschlag überschreitenden Betrages. Die Rechnungsbeträge für Gas und Wasser setzen sich zusammen aus: Mengenpreis (Arbeitspreis), Grundpreis und Mehrwertsteuer.

Mengengebühr Wasser:

Sie wird für jeden verbrauchten Kubikmeter Wasser berechnet. Die Summe richtet sich nach der vom Zähler gemessenen Menge.

Arbeitspreis Gas:

Der Zähler Ihrer Anlage zeigt den volumetrisch gemessenen Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) an. Den Zählerstand sowie den der vorausgegangenen Ablesung drucken wir in der Rechnung aus. Die Zählerstandsdifferenz ergibt den Verbrauch in m³. Die Umrechnung zum Heizwert in Kilowattstunden (kWh) geschieht in der Rechnung durch Multiplikation mit dem jeweils gültigen Unrechnungsfaktor, der sich wiederum aus dem Brennwertfaktor (derzeit ca. 9,8) und der Zustandszahl zusammensetzt (derzeit 0,957). Das Produkt ist die Anzahl der verbrauchten kWh, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Grundpreise Gas und Wasser:

Unabhängig vom Verbrauch ist der Grundpreis ein Entgelt für die Kosten der Vorhalteleistung. Diese Kosten für die Bereitstellung eines jederzeit ausreichenden Bedarfs sind in der Haushaltsversorgung außerordentlich hoch und fallen unverändert an, auch wenn kein oder nur geringfügig Gas und Wasser entnommen werden.

Wann ist die Zahlung fällig - wie zahle ich am praktischsten?

Die Abschlagsanforderungen und die Jahresrechnung sind zu den angegebenen Terminen zur Zahlung fällig. Halten Sie die Termine nicht ein, müssen wir Mahnkosten berechnen.
Es gibt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten. Der einfachste Weg, der Ihnen und uns sparen hilft: Sie lassen, wie bereits ca. 80 % unserer Kunden, die Beträge von Ihrem Konto abbuchen. Dazu erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, die Sie jederzeit widerrufen können.  Damit werden Ihnen die Kontrolle der Fälligkeitstermine und der Weg zu Ihrem Geldinstitut erspart.

Zählt der Zähler richtig?

Die Gas- und Wasserzähler bleiben stets Eigentum der Stadtwerke Holzminden. Nur unsere Beauftragten dürfen sie ein- und ausbauen. Um die Zuverlässigkeit auf Dauer sicherzustellen, werden die Zähler in regelmäßigen Abständen durch neue Zähler ersetzt, deren richtige Anzeige zuvor von staatlich anerkannten Prüfstellen kontrolliert worden ist. Die Daten des alten und des neuen Zählers werden Ihnen mitgeteilt. Auf der nächsten Rechnung erscheint der Zählerwechsel in einer gesonderten Zeile.
Mehrverbrauch ist nur selten auf eine unrichtige Zähleranzeige zurückzuführen. Veränderte Abnahmegewohnheiten, eine größere Zahl von Hausbewohnern, zusätzliche Geräte und Maschinen können eine Erhöhung des Verbrauches verursachen. Wasser kann durch tropfende Zapfventile, ständig laufende Druckspüler oder Spülkästen und durch Schäden an erdverlegten Wasserleitungen ungenutzt ablaufen. Wenn der Wasserzähler Verbrauch anzeigt, obwohl alle Entnahmestellen geschlossen sind, empfehlen wir Ihnen dringend, einen zugelassenen Installateurbetrieb mit der Prüfung Ihrer Hausinstallation zu beauftragen.
Bleiben dennoch Zweifel an der richtigen Zähleranzeige, lassen Sie uns das bitte wissen. Wir veranlassen dann, dass der Zähler ausgebaut und von einer staatlich anerkannten Prüfstelle geprüft wird. Stellt sich dabei heraus, dass der Zähler in Ordnung ist, tragen Sie die Kosten für Ausbau, Transport und Prüfung des Zählers. Werden die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschritten, übernehmen wir die Kosten. Außerdem wird die Verbrauchsabrechnung berichtigt.

Was besagt der Brennwertfaktor bei der Gasrechnung?

Erdgas ist nicht gleich Erdgas.
Das Naturprodukt Erdgas wird in der Chemie unter dem Sammelnamen Methan geführt. Wir nehmen es etwas genauer.
Je nachdem aus welchem Förderland und Förderfeld Erdgas zu uns gelangt, verfügt es über differierende Heizwerte. Diese unterschiedlichen Qualitäten sind bekannt und werden in Form unterschiedlicher Brennwertfaktoren berücksichtigt.

Was wird umgerechnet?

Der Gaszähler misst, wie er es schon immer getan hat, ein Verbrauchsvolumen in m³. Aus diesem volumetrisch gemessenen Verbrauchswert wird durch den Umrechungfaktor, derwiederum aus dem Brennwertfaktor und der Zustandszahl besteht, die gelieferte Kilowattstunde (kWh) errechnet. Diese wird Ihnen berechnet.
Damit ist der Heizwert, den Sie geliefert und in Rechnung gestellt bekommen, immer derselbe; unterschiedlich ist nur der Volumenstrom.
Dies erklärt zugleich, warum man in der Gasversorgung nur nach kWh abrechnet. Durch diese so genannte thermische Abrechnung ist sichergestellt, dass Sie nur den Heizwert bezahlen, der Ihnen am Verbrauchsgerät zur Verfügung steht.

Was muss ich beim Eigentumswechsel bzw. Umzug beachten?

Wenn Sie umziehen oder Ihr Grundstück verkaufen, informieren Sie uns bitte so rechtzeitig, dass eine stichtagsgerechte Schlussrechnung ausgestellt werden kann. Diese stichtagsgerechte Um- bzw. Abmeldung ist in Ihrem Interesse. Sie haften solange für die in der alten Verbrauchsstelle auflaufenden  Gas- bzw. Wasserkosten, bis Sie sich bei uns abgemeldet oder Ihre Nachfolger sich angemeldet haben.
Grundlage für die Schlussrechnung ist der von Ihnen oder vom neuen Grundstückeigentümer bzw. Nachmieter abgelesene Zählerstand. Bitte informieren Sie uns auch über Änderungen in der Verbrauchsstellenbezeichnung und der Zahlstellanschrift (zum Beispiel Umzug, endgültige Grundstücksbezeichnung bei Neubauten und ähnliches).

Wer darf Installationen ausführen?

Für die Kundenanlagen hinter dem Hausanschluss mit Ausnahme der Zähler und Gasregler – also für die Hausinstallation und Geräte – tragen Sie die Verantwortung. Die Anlagen sind so zu betreiben, dass Störungen Dritter oder Rückwirkungen auf unsere Einrichtungen ausgeschlossen sind. Um Gefahren vorzubeugen, die durch unsachgemäße Arbeiten entstehen können, hat der Gesetzgeber hier verfügt: „Die Anlage darf außer durch das Versorgungsunternehmen nur durch ein in ein Installationsverzeichnis eines Versorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen …… errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden“. Diese Bestimmung dient allein Ihrer Sicherheit. Nur der Fachmann kann Installationen, Änderungen und Reparaturen so ausführen, dass Ihre Einrichtungen und Geräte störungsfrei zu benutzen sind. Dafür haftet er sogar.

Was muss ich sonst noch beachten?

Bitte schützen Sie die Zähler vor Beschädigungen, Verunreinigungen und Frost.
Verluste durch Schäden an Ihren Verbrauchsanlagen gehen zu Ihren Lasten.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Verbrauch und die Verbrauchsanlagen regelmäßig zu prüfen, damit Schäden rechtzeitig erkannt und unverzüglich beseitigt werden.