Tarife
Zentrale AbwasserbeseitigungGebühren
Seit dem 1.1.2002 werden die Kosten der Abwasserbeseitigung über getrennte Gebühren abgerechnet. Eine einheitliche Abwassergebühr gibt es nicht mehr.
Erhebungsgrundlage für den Schmutzwassertarif ist die verbrauchte Menge Frischwasser, Beim Niederschlagstarif werden die bebauten oder befestigten Flächen abgerechnet, die in den öffentlichen Kanal entwässern. Als Grundlage für diesen Tarif werden die von den Grundstückseigentümern gemeldeten Flächen herangezogen.
Schmutzwasser (ab 01.01.2010) |
1,30 Euro / m³ |
| Niederschlagswasser (ab 01.01.2010) |
0,28 Euro / m² /a |
Beiträge
Zur Deckung des Aufwandes für die öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Stadt einmalige Abwasserbeiträge. Für den Schmutzwasseranschluss beträgt der Beitrag 2,82 Euro / m² und für den Niederschlagswasserbeitrag 3,29 Euro / m² erhoben. Abgerechnet werden die beitragsrelevanten Maßstabseinheiten. Diese setzten sich aus der Fläche sowie möglichen Zuschlägen für einzelne Geschossflächen zusammen.
Störungen in GrundstücksentwässerungsanlagenDie Grundgebühr für diese Leistung beträgt 52,00 Euro, daneben wird für den Arbeitseinsatz vor Ort ein Entgelt von 8,00 Euro je eingesetzten Mitarbeiter sowie 10,00 Euro für das Fahrzeug je angefangene 15 Minuten erhoben.
Dezentrale AbwasserbeseitigungGebühren
Die Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben setzt sich aus einer Grundgebühr, dem Arbeitsaufwand vor Ort und den Entsorgungskosten für das Abwasser zusammen.
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Entsorgung aus Kleinkläranlage |
Entsorgung aus abflußloser Sammelgrube |
| Grundgebühr |
70,00 Euro |
70,00 Euro |
| Arbeitsaufwand vor Ort je 15 min |
26,00 Euro |
26,00 Euro |
| Entsorgung des Abwassers je m³ |
15,90 Euro |
0,75 Euro |