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Formulare


Niederschlagswasser

Zur Ermittlung der bebauten und befestigten Grundstücksflächen für die Veranlagung
der Niederschlagsgebühren wird von jedem Grundstückseigentümer ein Flächener-fassungsbogen benötigt.  Wichtig hierfür sind die Flächen von denen Niederschlagswasser
mittelbar (z.B. über den Bürgersteig) oder unmittelbar (direkter Grundstücksanschluss) in die
öffentliche Kanalisation gelangen.
Änderungen der privaten Abwasseranlage sind ebenfalls per Formular mitzuteilen.

zum Formular Flächenerfassungsbogen


Absetzung von Abwassermengen

Absetzung von Abwassermengen werden aufgrund rechtlicher Grundlagen nur noch vorge-
nommen, wenn ein Abzugszähler der Eigenbetriebe eingebaut wurde und dieser in der Ver-
brauchsabrechnung aufgenommen wird.

Ausnahme: Wasserrohrbruch
Sollte durch einen Wasserrohrbruch Wasser in das Erdreich fließen, kann diese Menge abgesetzt werden. Hierfür benötigen wir einen formlosen Antrag – möglichst Zeitnah - mit folgenden Daten:

  1. Datum des Wasserrohrbruches
  2. Wie und wo ist der Wasserrohrbruch entstanden
  3. Stand der Wasseruhr – vor und nach dem Wasserrohrbruch –
  4. Evtl. errechnete oder geschätzte Wassermenge
  5. Bestätigung durch Installateur und Rechungskopie der Reparatur



Entwässerungsantrag

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage benötigen Sie einen
gem. Satzung eine Entwässerungsgenehmigung. Diese wird aufgrund eines Entwässerungs-
antrages von der Samtgemeinde Bevern ausgestellt. Den Antrag erhalten Sie im Bauamt der Samtgemeinde Bevern, Angerstraße 13 A, 37639 Bevern.